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DIE WICHTIGSTEN BEGRIFFE

Pflegesachleistungsbudget

Ihr Pflegegrad bringt verschiedene Ansprüche gegenüber Ihrer Pflegekasse mit sich, die aus unterschiedlichen Budgets finanziert und in verschiedenen Formen abgerechnet werden können. Wir möchten Ihnen die wesentlichen Unterschiede aufzeigen und Ihnen erklären, wie diese Leistungen genutzt werden können:

1. Pflegesachleistungsbudget

Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes zu Hause bis zu einem gesetzlich festgelegten monatlichen Höchstbetrag. Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto größer ist Ihr monatliches Budget für Pflegesachleistungen. Hier finden Sie eine Übersicht der jeweiligen Budgets für Pflegegrad 1-5. Dieses Budget finanziert körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Leistungen, die Sie von einem ambulanten Pflegedienst erhalten. Die Kosten werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet, und Sie haben damit nichts zu tun, solange die Kosten das festgelegte Budget nicht überschreiten. Wenn Sie zusätzliche Leistungen wünschen, tragen Sie die Kosten privat.

2. Kostenerstattung

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bestimmte Leistungen über die Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI. Der Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI kann sogar von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 genutzt werden, die keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben. Sie wählen ein zugelassenes Angebot, wie Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen, bei einem Pflegedienst aus. Dieser erbringt die vereinbarte Leistung und stellt Ihnen eine Rechnung aus, die Sie nach Bezahlung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze, sofern die Leistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Ein Pflegedienst kann die Leistungen auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, wenn Sie ihm eine Abtretungserklärung erteilen. Wir beraten Sie gerne zu den verfügbaren Leistungen und den Voraussetzungen. Wenn Sie nicht in "Vorleistung" gehen möchten, besteht auch hier die Möglichkeit, dass ein Pflegedienst die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann, wenn Sie ihm eine Abtretungserklärung erteilen.

Information zu Pflegebegrifflichkeiten

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige in Deutschland. Er wurde im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes eingeführt und bietet Entlastung in Form von zusätzlichen Leistungen für die häusliche Pflege. Dieser Betrag steht auch Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 zur Verfügung, die keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben.

 

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag dient dazu, pflegebedingte Belastungen zu mindern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu verbessern. Er beträgt monatlich bis zu 125 Euro und kann für verschiedene Unterstützungsleistungen verwendet werden. Pflegebedürftige haben die Wahl, wie sie den Betrag einsetzen möchten, um ihre individuellen Bedürfnisse zu decken.

 

Wie kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für vielfältige Zwecke genutzt werden, darunter:

  • Unterstützung im Haushalt: Pflegebedürftige können Haushaltshilfen oder Reinigungsdienste engagieren, um den Alltag zu erleichtern.

  • Alltagsbegleitung: Der Betrag kann für die Begleitung zu Arztterminen, Einkäufen oder sozialen Aktivitäten verwendet werden.

  • Freizeitaktivitäten: Pflegebedürftige können den Betrag nutzen, um an Freizeit- und Kulturveranstaltungen teilzunehmen.

  • Entlastung der Pflegepersonen: Angehörige, die die Pflege übernehmen, können sich Unterstützung holen, um Pausen zu ermöglichen.

  • Technische Hilfsmittel: Der Entlastungsbetrag kann für technische Hilfsmittel wie Notrufsysteme oder barrierefreie Anpassungen verwendet werden.

 

Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können den Entlastungsbetrag mit Anbietern von Dienstleistungen abrechnen, darunter v.a. Pflegedienste. Nach Erbringung der gewünschten Leistungen stellen diese eine Rechnung aus, die bei der Pflegekasse eingereicht wird. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höchstgrenze von 125 Euro monatlich, sofern die Leistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Mit einer Abtretungserklärung, kann der Pflegedienst den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Wichtig: Das Budget des Entlastungsbetrags summiert sich bis zum Juni eines Folgejahres - danach verfällt das nicht genutzte Budget.

Putzutensilien

Kleines Pflege 1x1

Hier finden Sie eine kleine Sammlung relevanter Begriffe in alphabetischer Reihenfolge

Häusliche Krankenpflege: Medizinische Versorgung und Pflege in der häuslichen Umgebung.

 

Hospizpflege: Die Pflege und Betreuung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase, um Schmerzlinderung und emotionalen Beistand zu bieten.

 

Kurzzeitpflege: Eine vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim, um pflegende Angehörige zu entlasten oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Genesung zu unterstützen.

 

Patientenverfügung: Ein schriftliches Dokument, das die eigenen Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Lebenserhaltung festhält.

 

Pflegebedürftigkeit: Der Zustand, in dem eine Person aufgrund von Krankheit oder Beeinträchtigungen auf Unterstützung und Pflege angewiesen ist.

 

Pflegegeld: Eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie von Angehörigen gepflegt werden.

 

Pflegegrad: Die Einstufung, die den Pflegebedarf eines Menschen festlegt und darüber entscheidet, welche Leistungen und Unterstützung er von der Pflegekasse erhält.

 

Pflegehilfsmittel: Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen oder Pflegebetten, die die Pflege und den Alltag erleichtern.

 

Pflegeplanung: Die Erstellung eines individuellen Pflegeplans, der die Pflege und Unterstützung festlegt, die ein Pflegebedürftiger benötigt.

Pflegeversicherung: Die gesetzliche Versicherung, die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige bereitstellt.

Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

  • Behandlungspflege: Pflegedienste können medizinische Leistungen erbringen, die eine medizinische Fachkraft benötigen. Dazu gehören das Verabreichen von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden und die Überwachung vitaler Werte.

  • Betreuungsleistungen: Dazu gehören soziale Aktivitäten wie Gesellschaft leisten, Unterstützung bei Freizeitaktivitäten, Erinnerungsdienste und die Förderung geistiger und emotionaler Wohlbefinden.

  • Grundpflege: Dies umfasst Aktivitäten des täglichen Lebens wie Waschen, Ankleiden, Toilettengänge und die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.

  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Hierzu gehören Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Reinigen und Wäschepflege, um ein sauberes und gesundes Wohnumfeld sicherzustellen.

  • Nachtbetreuung: Für Pflegebedürftige, die nachts Unterstützung benötigen, bieten einige Pflegedienste eine nächtliche Betreuung.

  • Palliativpflege: Spezialisierte Pflegedienste bieten Pflege und Unterstützung für Menschen mit schweren, fortschreitenden Krankheiten, um Schmerzlinderung und emotionale Begleitung zu gewährleisten.

  • Verhinderungspflege: Diese Leistung ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen, während ein Pflegedienst die Betreuung übernimmt.

  • Wundversorgung: Pflegedienste können Wunden versorgen und den Heilungsprozess überwachen.

Vorsorgevollmacht: Ein rechtliches Dokument, das festlegt, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die rechtlichen Angelegenheiten regeln darf.

Verhinderungspflege: Eine Leistung, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, ihre Pflegepersonen vorübergehend zu entlasten.

Wohnumfeldanpassung: Bauliche Veränderungen, um die eigene Wohnung barrierefrei zu gestalten.

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